Dienstag, 19.03.2024

Für die Beschäftigung im Rahmen des Geld-und Werttransports, Kernkraftwerken oder der Bewachung militärischer Liegenschaften ist die erfolgreiche Absolvierung der gewerblichen Waffensachkunde gem. §7 WaffG zwingend notwendig.

Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben.

Teilnehmerkreis

Für Unternehmen

Wir bilden die Waffensachkundeprüfung auch in Deinem Unternehmen / Niederlassung aus.
Wir bieten Dir auch das Quartalsschießen an
Lehrgangsdauer und Ausbildungszeiten
Dauer: 10 Tage, 80 Unterrichtseinheiten (UE) / 5 Tage nach Absprache und entsprechender Teilnehmerzahl (mindestens 10) möglich.
Vollzeit: Mo – Fr 8:30 – 16:00 Uhr (8 UE/Tag)
Teilzeit: nach Absprache mit den Teilnehmern

Ausbildungsinhalte 

Voraussetzung

Kosten 

Der Lehrgang kann aus Kostengründen erst ab 10 Personen starten.

Preis auf Anfrage
Preis für Firmen: Gern unterbreiten wir Dir ein Angebot

Abschluss

gewerbliche Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG für Kurzwaffen